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Stichwort English Beschreibung
Vorauspauschale (Mietrecht) advanced down payment on ancillary expenses (rent law) Im Mietrecht unterscheidet man bei der Nebenkostenabrechnung zwischen einer Pauschale (Bruttomiete, es wird der Gesamtbetrag einschließlich Nebenkosten berechnet, keine Nebenkostenabrechnung nach Verbrauch) und einer Vorauszahlung (gleich bleibender Betrag als Vorauszahlung, am Jahresende Abrechnung nach Verbrauch, ggf. Anpassung / Nachzahlung / Guthaben). Der Begriff der Vorauspauschale ist missverständlich und sollte nicht verwendet werden.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem vertraglich eine monatlich zu zahlende "Vorauspauschale" vereinbart worden war, über die laut Vertrag abgerechnet werden sollte. Der Mieter hatte 20 Jahre lang einen festen Betrag überwiesen, eine Nebenkostenabrechnung war nicht erfolgt. Als der Sohn der Vermieterin die Geschäfte übernahm, rechnete er erstmals für das letzte vergangene Kalenderjahr die Betriebskosten korrekt ab – und kam auf eine Nachzahlung von ca. 1.000 Euro. Der Bundesgerichtshof vertrat die Ansicht, dass hier eine Vorauszahlung und keine Pauschale vereinbart worden sei. Die Vermieterseite sei grundsätzlich zur Abrechnung verpflichtet gewesen. Auf den innerhalb der Abrechnungsfrist für das betreffende Jahr geltend gemachten Anspruch auf Nachzahlung wirke sich dies freilich nicht aus. Der Vermieter könne auch dann Nachzahlungen fordern, wenn er dies 20 Jahre lang unterlassen habe. Der Mietvertrag werde durch ein Unterlassen von Abrechnungen und Nachzahlungsforderungen nicht in einen Mietvertrag mit Nebenkostenpauschale abgeändert. Der Mieter war daher zur Zahlung des Betrages verpflichtet (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 14/06). Nach dem Urteil kann jedoch nur der für das letzte Kalenderjahr angefallene Nachzahlungsbetrag verlangt werden und nicht die Gesamtsumme der in 20 Jahren aufgelaufenen Nebenkostennachzahlungen.